Selbsthilfe für Leberkranke seit 1997

Analgetika-Warnhinweis-Verordnung

Warnungen auf Schmerzmittel-Packungen

Rezeptfreie Schmerzmittel sind nicht harmlos, sie können bei längerer Einnahme gravierende Gesundheitsprobleme verursachen. Freiverkäufliche Schmerzmitteln werden deshalb künftig mit Warnhinweisen versehen, der Bundesrat hat im Juni einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Künftig müssen demnach alle Packungen solcher Analgetika folgenden Warnhinweis tragen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.“

Die Verordnung erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen oder Acetylsalicylsäure (Aspirin) enthalten.

Viele nehmen Schmerzmittel länger als vier Tage

Nach Angaben der Bundesapothekerkammer wurden im Jahr 2017 in Deutschland in Apotheken rund 91 Millionen Packungen von rezeptfreien Schmerzmitteln ausgegeben.  Obwohl in den Packungsbeilagen bereits heute auf die Risiken hingewiesen wird, nehmen Studien zufolge ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer solche Analgetika länger als vier Tage ein. Eine längere Einnahme oder Überdosierung erhöht unter anderem das Risiko von Magen-Darm-Blutungen, Leber- und Nierenschäden sowie Schlaganfällen. „Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern“, betont der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer.

Für die Umstellung der Arzneimittelpackungen ist für die Hersteller eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Vorrätige Packungen ohne Warnhinweis dürfen vom Großhandel und den Apotheken noch abverkauft werden.